Wildtiere
Waschbär am Haus: Schäden vermeiden und Rechtslage kennen
Procyon lotor
Waschbären können Gebäude als Unterschlupf nutzen. Erfahren Sie, wie Sie Funde einordnen und welche jagd-, tierschutz- und invasionsrechtlichen Regeln in NRW gelten.
Fachinformationen von Prior Dienstleistungen · Aktualisiert am 22.10.2026
Typische Merkmale
Die dunkle Gesichtsmaske und der geringelte Schwanz sind auffällige Merkmale des Waschbären. Er kann gut klettern und nutzt im Siedlungsraum auch Gebäude. Fotografieren Sie Tiere aus Abstand und dokumentieren Sie wiederkehrende Fundorte.
Nahrungsquellen und Zugänge prüfen
Sichern Sie Abfallbehälter, Tierfutter und andere leicht erreichbare Nahrungsquellen. Lassen Sie mögliche Zugänge zum Dach prüfen. Ein Verschluss muss so geplant werden, dass keine Tiere oder Jungtiere im Gebäude zurückbleiben.
Fang und Tötung in NRW
Der Waschbär unterliegt hier dem Jagdrecht. Für Maßnahmen in befriedeten Bezirken ist grundsätzlich die Gestattung der unteren Jagdbehörde erforderlich. Fangjagd darf nur mit der dafür erforderlichen Qualifikation und Befugnis erfolgen. Ein gekaufter Lebendfangkäfig ersetzt diese Voraussetzungen nicht.
Jagdzeit und notwendige Elterntiere
Reguläre Jagdzeit in NRW: 1. August bis 28. Februar; für Jungwaschbären gilt ganzjährige Jagdzeit. Der Schutz der für die Aufzucht erforderlichen Elterntiere bleibt grundsätzlich zu beachten. Daraus folgt keine ganzjährige Fang- oder Tötungserlaubnis für jedermann.
Keine private Umsiedlung
Artikel 7 der EU-Verordnung 1143/2014 verbietet grundsätzlich die Freisetzung invasiver Arten der Unionsliste. Gefangene Waschbären dürfen deshalb nicht einfach an einem anderen Ort ausgesetzt werden. Der weitere Umgang muss vor jeder Maßnahme mit der zuständigen Stelle geklärt sein.
Tierschutz gilt bei jeder Maßnahme
Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Zulässige Tötungen erfordern die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Vermeidung von Schmerzen.
Grundlagen: TierSchG § 17 und TierSchG § 4.
Muss jeder Waschbär wegen seines invasiven Status getötet werden?
Nein, aus dem Status folgt keine pauschale Tötungspflicht für Grundstückseigentümer. Maßnahmen müssen rechtlich zulässig, begründet und tierschutzgerecht sein. Besprechen Sie den konkreten Konflikt mit der unteren Jagdbehörde und gegebenenfalls der Naturschutzbehörde.
Beratung zu Wildtieren durch Prior Dienstleistungen
Beschreiben Sie uns Ihre Beobachtungen mit Fotos, Fundort und Zeitraum. Wir besprechen die Untersuchung und vorbeugende Maßnahmen mit Ihnen. Erforderliche Befugnisse und behördliche Entscheidungen müssen vor Eingriffen geklärt sein.
Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen
Berlin: Waschbär – Merkmale und Lebensweise.
LJG-NRW, insbesondere §§ 2 und 4.
BJagdG § 22: Elterntierschutz.