Wildtiere
Nutria am Gewässer: erkennen, Schäden prüfen, Rechtslage beachten
Myocastor coypus
Nutrias sind große, an Gewässer gebundene Nagetiere. Der Steckbrief erklärt Unterschiede zum Biber sowie die Voraussetzungen für Fang und Tötung in Nordrhein-Westfalen.
Fachinformationen von Prior Dienstleistungen · Aktualisiert am 22.10.2026
Merkmale und Lebensraum
Nutrias leben an stehenden und fließenden Gewässern. Sie sind größer als Bisamratten und besitzen einen langen, runden Schwanz. Der Biber hat dagegen einen breiten, abgeflachten Schwanz. Besonders bei schwimmenden Tieren können Verwechslungen auftreten.
Mögliche Konflikte
Fraß und Grabtätigkeit können an Ufern, Gewässeranlagen und Vegetation Probleme verursachen. Dokumentieren Sie Fundorte und Schäden aus sicherem Abstand. Bei auffälligen Uferabbrüchen oder gefährdeten Anlagen informieren Sie den Gewässerunterhaltungspflichtigen beziehungsweise die zuständige Wasserbehörde.
Fang und Tötung: Besonderheit in NRW
Nutrias unterliegen in NRW nicht dem Jagdrecht. Es gelten insbesondere der allgemeine Artenschutz und das Tierschutzrecht. Der NRW-Erlass vom 27. Dezember 2022 beschreibt die Bekämpfung zur Abwendung erheblicher wasser- und landwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz heimischer Arten. Er ermöglicht Jagdausübungsberechtigten und ermächtigten Jagdgästen unter den beschriebenen Voraussetzungen den Abschuss im Rahmen befugter Jagdausübung. Das ist keine allgemeine Erlaubnis für private Grundstückseigentümer.
Fallen, Schutzgebiete und Gewerbe
Vor Fangmaßnahmen sind vernünftiger Grund, Sachkunde, tierschutzgerechter Einsatz und mögliche örtliche Verbote zu prüfen. In Schutzgebieten kann eine Ausnahme oder Befreiung notwendig sein. Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpft, benötigt die entsprechende Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe e TierSchG.
Umsiedlung ist keine freie Alternative
Die Nutria steht auf der EU-Unionsliste invasiver Arten. Eine private Freisetzung an einem anderen Gewässer ist grundsätzlich verboten. Klären Sie mit Naturschutz-, Veterinär- und gegebenenfalls Wasserbehörde, welche Maßnahme am konkreten Ort zulässig ist.
Tierschutz gilt bei jeder Maßnahme
Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Zulässige Tötungen erfordern die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Vermeidung von Schmerzen.
Grundlagen: TierSchG § 17 und TierSchG § 4.
Darf ich Nutrias mit einer gewöhnlichen Rattenfalle bekämpfen?
Eine Nutria-Sichtung rechtfertigt keinen eigenmächtigen Falleneinsatz. Artbestimmung, Anlass, geeignetes Vorgehen und rechtliche Voraussetzungen müssen zuerst geprüft werden. Nutzen Sie dafür die zuständigen Behörden und fachkundige Unterstützung.
Beratung zu Wildtieren durch Prior Dienstleistungen
Beschreiben Sie uns Ihre Beobachtungen mit Fotos, Fundort und Zeitraum. Wir besprechen die Untersuchung und vorbeugende Maßnahmen mit Ihnen. Erforderliche Befugnisse und behördliche Entscheidungen müssen vor Eingriffen geklärt sein.
Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen
Wildtierportal Bayern: Unterscheidungsmerkmale der Nutria.
MLV NRW: Erlass zu Bisam und Nutria vom 27.12.2022.