Wildtiere
Marder am Haus: Steinmarder erkennen und rechtlich richtig handeln
Martes foina
Marder auf dem Dachboden oder am Auto? Der Steckbrief stellt den Steinmarder vor und erklärt Vorbeugung sowie die rechtlichen Grenzen von Fang und Tötung in NRW.
Fachinformationen von Prior Dienstleistungen · Aktualisiert am 22.10.2026
Erkennen und Lebensweise
Der Steinmarder hat einen langgestreckten Körper, einen buschigen Schwanz und meist einen weißen, nach unten gegabelten Kehlfleck. Er ist überwiegend nachtaktiv und nutzt auch Dachböden oder Schuppen als Versteck. Geräusche allein beweisen keinen Marderbesuch; auch andere Tiere können die Ursache sein.
Konflikte und Vorbeugung
An Gebäuden können Geräusche, Kot und Gerüche auffallen. Prüfen Sie mögliche Zugänge gemeinsam mit Fachleuten. Öffnungen dürfen erst geschlossen werden, wenn keine Tiere und keine abhängigen Jungtiere eingeschlossen werden. Das Entfernen eines Tieres allein verhindert keinen erneuten Einzug.
Fang und Tötung: Jagdrecht in NRW
Steinmarder unterliegen in NRW dem Jagdrecht. Fang und Tötung sind keine frei verfügbaren Maßnahmen für Hauseigentümer. In befriedeten Bezirken, etwa Wohngebäuden und entsprechend eingefriedeten Hausgärten, ist grundsätzlich eine Gestattung der unteren Jagdbehörde erforderlich. Berechtigung und Fangjagdqualifikation müssen vorab geklärt sein.
Jagdzeit und Jungtierschutz
Reguläre Jagdzeit für Steinmarder in NRW: 16. Oktober bis 28. Februar. Eine Jagdzeit ersetzt keine Erlaubnis für den jeweiligen Ort. Für die Aufzucht notwendige Elterntiere dürfen bis zur Selbständigkeit der Jungen grundsätzlich nicht bejagt werden. Behördliche Sonderregelungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Tierschutz gilt bei jeder Maßnahme
Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Zulässige Tötungen erfordern die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Vermeidung von Schmerzen.
Grundlagen: TierSchG § 17 und TierSchG § 4.
Darf ich einen Marder mit einer Lebendfalle fangen und woanders aussetzen?
Nicht eigenmächtig. Auch Lebendfang ist jagdrechtlich relevant. Vor einem Fang müssen Befugnis, Ort, Zeitraum und der weitere Umgang mit dem Tier geklärt werden. Ansprechpartner ist die untere Jagdbehörde.
Beratung zu Wildtieren durch Prior Dienstleistungen
Beschreiben Sie uns Ihre Beobachtungen mit Fotos, Fundort und Zeitraum. Wir besprechen die Untersuchung und vorbeugende Maßnahmen mit Ihnen. Erforderliche Befugnisse und behördliche Entscheidungen müssen vor Eingriffen geklärt sein.
Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen
Berlin: Steinmarder – Biologie und Gebäudeschutz.
LJG-NRW, insbesondere §§ 2 und 4.