Wildtiere
Bisamratte erkennen: Uferbaue und rechtliche Vorgaben
Ondatra zibethicus
Die Bisamratte, auch Bisam genannt, lebt an Gewässern und ist keine Wanderratte. Lesen Sie, worauf bei der Bestimmung und bei Fang- oder Tötungsmaßnahmen in NRW zu achten ist.
Fachinformationen von Prior Dienstleistungen · Aktualisiert am 22.10.2026
Aussehen und Verwechslungen
Die Bisamratte ist ein an das Wasser angepasstes Nagetier mit seitlich abgeflachtem Schwanz. Sie ist kleiner als die Nutria. Der Biber unterscheidet sich durch seinen breiten, flachen Schwanz. Ein Tier im Wasser sollte deshalb nicht nur nach seiner scheinbaren Größe beurteilt werden.
Lebensraum und mögliche Schäden
Bisamratten leben an pflanzenreichen Gewässern. Ihre Grabtätigkeit und ihr Fraß können Ufer, wasserwirtschaftliche Anlagen und Pflanzenbestände beeinträchtigen. Eine einzelne Sichtung zeigt jedoch noch nicht, ob am betreffenden Ort ein Schaden oder Handlungsbedarf besteht.
Welche Regeln gelten für Fang und Tötung in NRW?
Bisamratten unterliegen hier nicht dem Jagdrecht, aber dem allgemeinen Artenschutz und dem Tierschutzrecht. Fang oder Tötung erfordern einen vernünftigen Grund. Der NRW-Erlass vom 27. Dezember 2022 behandelt insbesondere erhebliche wasser- und landwirtschaftliche Schäden und den Schutz heimischer Arten. Eine private Tötungserlaubnis für jede Sichtung folgt daraus nicht.
Zuständigkeit und Grenzen vor Maßnahmen klären
Sprechen Sie Eingriffe mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen und den zuständigen Behörden ab. Im Schutzgebiet können zusätzliche Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sein. Gewerbliche Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlingen setzt die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe e TierSchG voraus. Auch Fallen müssen tierschutzgerecht eingesetzt werden.
Nicht an anderer Stelle aussetzen
Der Bisam gehört zu den invasiven Arten der EU-Unionsliste. Eine private Freisetzung an einem anderen Ort ist grundsätzlich verboten. Ein Fang darf daher nicht begonnen werden, ohne den rechtlich zulässigen weiteren Umgang zu klären.
Tierschutz gilt bei jeder Maßnahme
Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Zulässige Tötungen erfordern die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Vermeidung von Schmerzen.
Grundlagen: TierSchG § 17 und TierSchG § 4.
Sind Bisamratten automatisch Schädlinge, die jeder töten darf?
Nein. Die Einordnung als invasive Art ersetzt weder den konkreten rechtlichen Grund noch Sachkunde oder erforderliche Erlaubnisse. Lassen Sie den Handlungsbedarf am Gewässer fachlich und behördlich klären.
Beratung zu Wildtieren durch Prior Dienstleistungen
Beschreiben Sie uns Ihre Beobachtungen mit Fotos, Fundort und Zeitraum. Wir besprechen die Untersuchung und vorbeugende Maßnahmen mit Ihnen. Erforderliche Befugnisse und behördliche Entscheidungen müssen vor Eingriffen geklärt sein.
Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen
BfN: Artenprofile, unter anderem Bisam.
MLV NRW: Erlass zu Bisam und Nutria vom 27.12.2022.